Kältemittel in der Klimaanlage: R32, R410A, R290 und R454B im nüchternen Vergleich
Welches Kältemittel in Ihrer Klimaanlage arbeitet, entscheidet über drei Dinge gleichzeitig: über die Klimawirkung im Leckagefall, über die Frage, ob Sie das Gerät in einem kleinen Raum überhaupt aufstellen dürfen, und darüber, wie lange es das Gerät auf dem europäischen Markt noch gibt. Vier Namen tauchen dabei immer wieder auf: R410A, R32, R454B und R290.
Dieser Ratgeber ordnet die vier Stoffe nach GWP, Sicherheitsgruppe und regulatorischem Status ein, zeigt die Rechnung vom Kilogramm zur Tonne CO2-Äquivalent samt der 5-Tonnen-Schwelle, erklärt, wann eine Dichtheitsprüfung Pflicht wird, wer nachfüllen darf und welche Aufstellregeln aus den Brennbarkeitsklassen A2L und A3 folgen. Am Ende steht eine klare Empfehlung, worauf Sie beim Kauf achten sollten und wovon Sie besser die Finger lassen.
Was das Kältemittel in der Klimaanlage leistet
Das Kältemittel einer Klimaanlage ist der Arbeitsstoff, der Wärme dort aufnimmt, wo sie stört, und dort abgibt, wo sie niemanden stört. Es verdampft im Innengerät bei niedrigem Druck und niedriger Temperatur, wird vom Verdichter komprimiert und kondensiert im Außengerät bei hohem Druck. Der Kreis ist geschlossen. Kältemittel wird im normalen Betrieb nicht verbraucht.
Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Ratgebers: Wenn Kältemittel fehlt, ist die Anlage undicht. Ein jährliches Nachfüllen als Wartungsroutine gibt es nicht, und wer es Ihnen anbietet, hat entweder das Leck nicht gesucht oder nicht gefunden. Wie die Anlage aufgebaut ist und wo die typischen Undichtigkeiten sitzen, zeigt unser Ratgeber zum Außengerät einer Klimaanlage.
Für die Auswahl des Stoffs zählen vier Eigenschaften: die thermodynamische Güte, also wie viel Kälteleistung pro Kilogramm Umlauf entsteht, das Treibhauspotenzial GWP, die Brennbarkeit nach ISO 817 und der regulatorische Status unter der F-Gase-Verordnung. Diese vier Kriterien ziehen in unterschiedliche Richtungen, und genau daraus entstehen die Kompromisse, die Sie am Markt sehen.
R32, R410A, R290 und R454B im Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die vier gängigen Kältemittel gegenüber. Die GWP-Werte sind die Werte, mit denen die F-Gase-Verordnung rechnet, also die des vierten IPCC-Sachstandsberichts. Neuere Berichte weisen für einzelne Stoffe leicht andere Zahlen aus, für die rechtliche Bewertung sind aber die Werte der Verordnung maßgeblich.
| Kältemittel | Art | GWP | Sicherheitsgruppe | Status im Neugerät |
|---|---|---|---|---|
| R410A | HFKW-Gemisch | 2.088 | A1, nicht brennbar | für Single-Split unter 3 kg seit 2025 gesperrt |
| R32 | HFKW, Reinstoff | 675 | A2L, schwer entflammbar | heutiger Standard bei Splitgeräten |
| R454B | HFKW/HFO-Gemisch | rund 466 | A2L, schwer entflammbar | Nachfolger für größere Anlagen |
| R290 (Propan) | natürlich | 3 | A3, leicht entflammbar | Monoblock, Wärmepumpe, Mobilgeräte |
| R1234yf | HFO | unter 10 | A2L, schwer entflammbar | vor allem Fahrzeugklimatisierung |
| R744 (CO2) | natürlich | 1 | A1, nicht brennbar | Gewerbekälte, hohe Drücke |
Warum R32 R410A verdrängt hat
R410A ist ein Gemisch aus R32 und R125 zu gleichen Massenanteilen. R125 trägt fast das gesamte Treibhauspotenzial bei, thermodynamisch bringt es wenig. Der Schritt zum Reinstoff R32 war deshalb naheliegend: Das GWP fällt von 2.088 auf 675, gleichzeitig sinkt die nötige Füllmenge für dieselbe Kälteleistung um etwa 20 bis 30 Prozent, weil R32 eine höhere volumetrische Kälteleistung hat. Beide Effekte multiplizieren sich.
Ein zweiter Vorteil betrifft die Wartung: R410A ist ein zeotropes Gemisch, dessen Komponenten bei einem Leck unterschiedlich schnell entweichen. Nachfüllen bringt die Zusammensetzung aus dem Gleichgewicht, korrekt wäre das vollständige Absaugen und Neubefüllen. R32 als Reinstoff kennt dieses Problem nicht.
R454B als Zwischenschritt
R454B ist ein Gemisch aus R32 und dem HFO R1234yf. Es liegt mit rund 466 nochmals deutlich unter R32, bleibt in der Sicherheitsgruppe A2L und verhält sich thermodynamisch ähnlich genug, dass Hersteller ihre Baureihen ohne kompletten Neuentwurf umstellen können. Nachteil: Es ist wieder ein Gemisch, mit demselben Nachfüllproblem wie R410A, und der Preis pro Kilogramm liegt über dem von R32.
R290 als Endpunkt
Propan hat ein GWP von 3, ist billig, thermodynamisch ausgezeichnet und fällt nicht unter die F-Gase-Verordnung. Der einzige, dafür ernste Nachteil ist die Brennbarkeit der Gruppe A3. In Geräten, deren Kältekreis vollständig im Freien liegt, ist das beherrschbar, weshalb R290 sich bei Monoblock-Klimaanlagen und bei R290-Wärmepumpen zuerst durchgesetzt hat. Bei klassischen Splitanlagen mit Leitungen ins Wohnzimmer ist es deutlich schwieriger.
GWP und CO2-Äquivalent richtig rechnen
Das GWP allein sagt wenig. Erst zusammen mit der Füllmenge ergibt sich die Größe, an der die F-Gase-Verordnung alle Pflichten festmacht: das CO2-Äquivalent in Tonnen. Die Formel ist simpel:
- CO2-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP / 1.000
- Beispiel Splitgerät, 1,2 kg R32: 1,2 × 675 / 1.000 = 0,81 t
- Beispiel Splitgerät, 1,7 kg R410A: 1,7 × 2.088 / 1.000 = 3,55 t
- Beispiel Multisplit, 4,5 kg R32: 4,5 × 675 / 1.000 = 3,04 t
- Beispiel Monoblock, 0,25 kg R290: fällt nicht unter die F-Gase-Verordnung
| Füllmenge | R290 (GWP 3) | R454B (GWP 466) | R32 (GWP 675) | R410A (GWP 2.088) |
|---|---|---|---|---|
| 0,5 kg | 0,002 t | 0,23 t | 0,34 t | 1,04 t |
| 1,2 kg | 0,004 t | 0,56 t | 0,81 t | 2,51 t |
| 2,4 kg | 0,007 t | 1,12 t | 1,62 t | 5,01 t, prüfpflichtig |
| 5,0 kg | 0,015 t | 2,33 t | 3,38 t | 10,4 t, halbjährlich |
| 7,4 kg | 0,022 t | 3,45 t | 5,00 t, prüfpflichtig | 15,5 t |
| 10,7 kg | 0,032 t | 4,99 t | 7,22 t | 22,3 t |
Lesen Sie die Tabelle von rechts nach links, dann sehen Sie die eigentliche Nachricht: Dieselbe Anlage überschreitet mit R410A die 5-Tonnen-Schwelle bereits bei 2,4 Kilogramm Füllmenge, mit R32 erst bei 7,4 Kilogramm und mit R290 praktisch nie. Der Kältemittelwechsel hat also nicht nur Klimafolgen, er verschiebt auch die Grenze, ab der Ihre Anlage in ein jährliches Prüfregime fällt.
F-Gase-Verordnung und die Ausstiegsstufen
Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist seit 2024 die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, die Nachfolgerin der Verordnung 517/2014. Sie arbeitet mit zwei Instrumenten gleichzeitig. Erstens mit einer Mengensteuerung, dem Phase-down: Die Menge an HFKW, die in der EU pro Jahr in Verkehr gebracht werden darf, ist in CO2-Äquivalent gedeckelt und sinkt in festgelegten Stufen weiter ab, bis nur noch eine Restmenge übrig bleibt. Zweitens mit direkten Produktverboten für einzelne Geräteklassen und GWP-Schwellen.
Das Phase-down wirkt indirekt, aber hart: Sinkt die zulässige Gesamtmenge, steigt der Preis für Kältemittel mit hohem GWP, weil jedes Kilogramm einen großen Teil der Quote frisst. Genau das war in der Vergangenheit bereits am Preis von R410A zu beobachten, lange bevor ein förmliches Verbot griff.
| Regel | Rechtsgrundlage | Betrifft | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Seit 1.1.2025: Verbot für Single-Split unter 3 kg Füllmenge mit GWP ab 750 | F-Gase-Verordnung, Produktverbote | neue Geräte im Handel | R410A für diese Klasse vom Markt, R32 weiterhin zulässig |
| Weitere GWP-Stufen für Splitgeräte bis 12 kW ab 2027 und ab 2029 | EU 2024/573, Anhang zu den Verboten | Inverkehrbringen neuer Splitgeräte | Absenkung der zulässigen GWP-Grenze in zwei Schritten |
| Phase-down der HFKW-Menge in CO2-Äquivalent | EU 2024/573, Quotensystem | Importeure und Hersteller | steigende Preise für Kältemittel mit hohem GWP |
| Rückgewinnungspflicht am Lebensende | EU 2024/573 | alle F-Gas-Anlagen | Absaugen durch zertifizierten Betrieb |
| Sachkundepflicht für Installation und Service | EU 2015/2067, ChemKlimaschutzV | Personen und Betriebe | Arbeiten am Kältekreis nur mit Zertifikat |
| Betrieb von Bestandsanlagen | keine Frist | vorhandene R410A-Geräte | Weiterbetrieb und Wartung bleiben erlaubt |
Zur Einordnung der beiden noch kommenden Stufen: Die Neufassung senkt die zulässige GWP-Grenze für kleine Splitgeräte schrittweise so weit ab, dass zunächst Kältemittel oberhalb eines niedrigen Schwellenwerts und danach fluorierte Kältemittel in dieser Geräteklasse insgesamt ausscheiden. Die genauen Jahreszahlen und Schwellen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verordnungstext, da hier in der Praxis viel Halbwissen kursiert. Für Ihre Kaufentscheidung reicht die Richtung: Ein heute gekauftes R32-Gerät bleibt legal und wartbar, ein neues R410A- Gerät bekommen Sie in dieser Klasse ohnehin nicht mehr.
Hinweis: Wir nennen bewusst keine Modellnummern und keine Produktpreise. Regulatorische Fristen ändern sich; maßgeblich ist immer der geltende Verordnungstext, nicht der Prospekt des Herstellers.
Dichtheitsprüfung und Dokumentation
Die Dichtheitsprüfungspflicht hängt nicht an der Kilogrammzahl, sondern am CO2-Äquivalent. Das ist der Grund, warum zwei äußerlich gleich große Anlagen völlig unterschiedlichen Pflichten unterliegen können. Die Schwellen und Intervalle:
| Füllung in CO2-Äquivalent | Prüfintervall | mit Leckage-Warnsystem | entspricht bei R32 | entspricht bei R410A |
|---|---|---|---|---|
| unter 5 t | keine Prüfpflicht | keine | bis 7,4 kg | bis 2,4 kg |
| ab 5 t | alle 12 Monate | alle 24 Monate | ab 7,4 kg | ab 2,4 kg |
| ab 50 t | alle 6 Monate | alle 12 Monate | ab 74 kg | ab 24 kg |
| ab 500 t | alle 3 Monate | alle 6 Monate | ab 741 kg | ab 239 kg |
| hermetisch geschlossen | Prüfpflicht erst ab 10 t | entsprechend | bis 14,8 kg frei | bis 4,8 kg frei |
Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist zusätzlich ein fest installiertes Leckage-Warnsystem vorgeschrieben. Für den Wohnbereich ist das ohne Bedeutung, dort geht es um Bruchteile einer Tonne. Relevant wird die Tabelle in Gewerbeimmobilien, bei großen VRF-Systemen und bei Multisplit-Anlagen mit vielen Innengeräten und langen Leitungen. Wer die Grenzfälle vermeiden will, findet in unserem Ratgeber zur Multisplit-Klimaanlage die Zusammenhänge zwischen Leitungslänge, Innengerätezahl und Füllmenge.
Was dokumentiert werden muss
Für prüfpflichtige Anlagen ist ein Anlagenlogbuch zu führen. Hinein gehören Kältemittelart und eingefüllte Menge, jede nachgefüllte oder zurückgewonnene Menge, das Datum jeder Dichtheitsprüfung mit dem Ergebnis, Name und Zertifikatsnummer der prüfenden Person sowie die Angaben zur Rückgewinnung bei Stilllegung. Betreiberpflicht heißt: Sie als Eigentümer haften für die Führung, auch wenn ein Fachbetrieb die Einträge vornimmt.
Auch unterhalb der Schwelle lohnt sich eine schlichte Notiz: Typenschildfoto, Füllmenge, Inbetriebnahmedatum, jede Wartung. Wenn nach fünf Jahren die Leistung nachlässt, ist der Vergleich mit dem Ausgangszustand der schnellste Weg zur Diagnose.
Kältemittel nachfüllen: wer darf das
Arbeiten am Kältekreis, also Befüllen, Absaugen, Löten, Bördeln und die Dichtheitsprüfung, darf nur ausführen, wer über einen Sachkundenachweis nach Verordnung (EU) 2015/2067 verfügt. In Deutschland ist das über die Chemikalien-Klimaschutzverordnung umgesetzt. Zusätzlich muss der ausführende Betrieb selbst zertifiziert sein, und Kältemittel darf nur an solche Betriebe verkauft werden.
| Tätigkeit | Sachkunde nötig | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kältemittel nachfüllen oder absaugen | ja, Kategorie I | Verkauf von F-Gasen nur an zertifizierte Betriebe |
| Dichtheitsprüfung durchführen | ja | Zertifikatsnummer gehört ins Logbuch |
| Kältekreis öffnen, Leitungen bördeln | ja | gilt auch bei der Erstmontage einer Splitanlage |
| Vorbefülltes Quick-Connect-System montieren | nein, wenn der Kreis geschlossen bleibt | Kupplungen nur einmal fügen, nie wieder trennen |
| Filter reinigen, Gerät säubern | nein | reine Nutzerwartung |
| Monoblockgerät mit R290 aufstellen | nein | hermetischer Kreis, kein F-Gas |
Die einzige praktikable Selbstmontage sind vorbefüllte Systeme mit werkseitig konfektionierten Leitungen und selbstdichtenden Kupplungen. Die Grenzen dieser Bauart, insbesondere die feste Leitungslänge und die Einmal-Verbindung, beschreiben wir im Ratgeber zur Quick-Connect-Klimaanlage.
Warum reines Nachfüllen keine Reparatur ist
Die F-Gase-Verordnung verpflichtet Betreiber, festgestellte Undichtigkeiten unverzüglich reparieren zu lassen und die Anlage danach erneut zu prüfen. Ein Nachfüllen ohne Leckreparatur ist damit unzulässig, und wirtschaftlich ist es ohnehin unsinnig: Was einmal entwichen ist, entweicht wieder. Typische Leckstellen sind Bördelverbindungen, Schraderventile, Schweißnähte am Wärmeübertrager und Scheuerstellen an Leitungen ohne ordentliche Schellen.
Die Kosten einer sauberen Instandsetzung liegen bei einer Wohnraum-Splitanlage meist zwischen 250 und 600 Euro, weil Lecksuche, Evakuieren mit Vakuumpumpe und exakt gewogene Neubefüllung Zeit brauchen. Angebote, die deutlich darunter liegen, verzichten in der Regel auf einen der drei Schritte.
Brennbarkeitsklassen A2L und A3 und die Aufstellung
Kältemittel werden nach ISO 817 in Sicherheitsgruppen eingeteilt. Der Buchstabe beschreibt die Toxizität (A gering, B höher), die Ziffer die Entflammbarkeit. Die Norm EN 378 leitet daraus Grenzwerte für die Füllmenge je Raum ab, und genau diese Grenzwerte entscheiden, ob Sie ein Gerät in einem kleinen Schlafzimmer aufstellen dürfen.
| Gruppe | Bedeutung | Beispiel | untere Explosionsgrenze | Folge für die Aufstellung |
|---|---|---|---|---|
| A1 | nicht brennbar, gering toxisch | R410A, R744 | keine | nur Erstickungsgrenzwerte relevant |
| A2L | schwer entflammbar, Verbrennungsgeschwindigkeit höchstens 10 cm/s | R32, R454B, R1234yf | R32 rund 0,306 kg/m³ | Mindestraumfläche je nach Füllmenge |
| A2 | entflammbar | R152a | niedriger als A2L | deutlich strengere Grenzen |
| A3 | leicht entflammbar | R290, R600a | R290 rund 0,038 kg/m³ | kleine Füllmengen, meist Außenaufstellung |
| B2L | schwer entflammbar, toxisch | R717 (Ammoniak) | vorhanden | nur Maschinenraum, nicht im Wohnbereich |
Der Unterschied zwischen A2L und A3 ist an den Explosionsgrenzen ablesbar: Propan wird bereits bei rund 0,038 Kilogramm pro Kubikmeter Luft zündfähig, R32 erst bei etwa dem Achtfachen davon. Deshalb erlauben die Regelwerke bei A2L in Wohnräumen wesentlich größere Füllmengen als bei A3. In der Praxis heißt das:
- Splitanlagen mit R32 und 0,7 bis 2 kg Füllmenge sind in üblichen Wohnräumen ab etwa 10 bis 15 m² Grundfläche unkritisch, die Herstellerangabe im Handbuch ist verbindlich.
- Je kleiner der Raum, desto kleiner die zulässige Füllmenge. Ein Innengerät in einer 6-m²-Kammer kann an dieser Grenze scheitern, obwohl es leistungsmäßig passen würde.
- R290 wird bei Innenaufstellung typisch auf 150 bis 300 g begrenzt, was für Mobil- und Monoblockgeräte reicht, für eine Splitanlage mit langen Leitungen aber nicht.
- A2L- und A3-Geräte brauchen bei der Montage funkenarme Werkzeuge und dürfen nicht über Zündquellen wie offenen Gasheizern platziert werden.
- Aufstellung in Räumen unter Erdgleiche ist bei A3 problematisch, weil Propan schwerer als Luft ist und sich am Boden sammelt.
Wenn Sie zwischen den Bauformen schwanken, hilft die Gegenüberstellung in unserem Ratgeber zur Split-Klimaanlage: Dort steht, wann sich der Aufwand einer fest installierten Anlage gegenüber einem Monoblockgerät rechnet.
Entsorgung und Rückgewinnung
Am Ende der Nutzungsdauer gilt eine Rückgewinnungspflicht: Das Kältemittel muss vor der Verwertung des Geräts von zertifiziertem Personal abgesaugt und anschließend aufgearbeitet, recycelt oder zerstört werden. Das Ablassen in die Atmosphäre ist verboten und als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt.
- Der Fachbetrieb saugt das Kältemittel in eine Rückgewinnungsflasche ab und wiegt die Menge, sie gehört ins Logbuch.
- Erst danach dürfen die Leitungen getrennt werden. Ein Abkneifen der Leitung ist die häufigste illegale Praxis bei Abbrucharbeiten.
- Das Gerät selbst ist ein Elektroaltgerät nach ElektroG und geht an Wertstoffhof, Handel oder Fachbetrieb.
- Kompressoröl gilt als Altöl und wird getrennt entsorgt.
- Bei R290-Geräten entfällt die F-Gas-Rückgewinnung, das Propan wird aber ebenfalls fachgerecht abgelassen oder abgesaugt, nie in geschlossenen Räumen.
Rechnen Sie beim Rückbau einer Splitanlage mit einem Kostenblock von 150 bis 400 Euro für Absaugen, Demontage und Entsorgung. Wer das beim Kauf einkalkuliert, bewertet günstige Angebote mit hohem Füllgewicht anders.
Kaufkriterien im Überblick
| Kriterium | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Kältemittel | R32 oder R454B, bei Monoblock R290 | R410A ist regulatorisch am Ende und teuer in der Wartung |
| Füllmenge auf dem Typenschild | notieren und mit GWP multiplizieren | entscheidet über Prüfpflichten und Entsorgungskosten |
| Raumgröße je Innengerät | Herstellerangabe zur Mindestfläche prüfen | A2L-Grenzen nach EN 378 können kleine Räume ausschließen |
| Montagebetrieb | Zertifikat nach EU 2015/2067 vorzeigen lassen | ohne Sachkunde ist die Montage nicht zulässig |
| Bördelverbindungen | Drehmomentschlüssel und Vakuumprotokoll verlangen | häufigste Leckursache in den ersten Betriebsjahren |
| Dokumentation | Logbuch oder zumindest Übergabeprotokoll | Betreiberpflicht, hilft bei jeder späteren Diagnose |
| Ersatzteil- und Kältemittelverfügbarkeit | gängiger Stoff statt Exot | Nischenkältemittel verteuern jede Reparatur |
Typische Fehler
1. Nachfüllen als Wartung verstehen
Der Kältekreis ist geschlossen, es gibt keinen bestimmungsgemäßen Verbrauch. Wer alle zwei Jahre nachfüllen lässt, bezahlt zweimal: einmal das Kältemittel und einmal den Wirkungsgradverlust der unterfüllten Anlage. Verlangen Sie eine Lecksuche mit Protokoll, bevor überhaupt Kältemittel gefüllt wird.
2. Das GWP ohne die Füllmenge betrachten
Ein niedriges GWP nützt wenig, wenn die Anlage viel Kältemittel braucht und schlecht abgedichtet ist. Umgekehrt kann eine kleine, dichte R32-Anlage über ihre Lebensdauer klimafreundlicher sein als eine große R290-Anlage mit hohem Stromverbrauch. Die Klimabilanz einer Klimaanlage wird ganz überwiegend vom Strombedarf bestimmt, nicht vom Kältemittel.
3. Die Mindestraumfläche ignorieren
Bei A2L-Kältemitteln koppelt EN 378 die zulässige Füllmenge an die Grundfläche des Raums. Wer ein leistungsstarkes Innengerät in eine kleine Kammer hängt, verletzt unter Umständen genau diese Grenze. Die Angabe steht im Montagehandbuch und wird bei Selbstmontage regelmäßig überlesen.
4. Beim Rückbau die Leitung abkneifen
Das Ablassen von F-Gasen in die Atmosphäre ist verboten. Ein einziges Kilogramm R410A entspricht gut zwei Tonnen CO2, also grob der Menge, die ein Mittelklassewagen auf rund 12.000 Kilometern ausstößt. Beauftragen Sie für den Rückbau denselben Betriebstyp wie für die Montage.
Vorteile und Nachteile
✓ Vorteile
- Moderne Kältemittel wie R32 und R454B senken das CO2-Äquivalent gegenüber R410A um rund 70 bis 80 Prozent
- R32 als Reinstoff lässt sich nachfüllen, ohne dass sich die Zusammensetzung verschiebt
- Wohnraum-Splitgeräte bleiben mit 0,7 bis 2 kg Füllmenge klar unter der 5-Tonnen-Schwelle und damit ohne Prüfpflicht
- R290 fällt vollständig aus der F-Gase-Verordnung heraus, also keine Quote, keine Prüfpflicht, kein Preisrisiko
- Die Sachkundepflicht nach EU 2015/2067 sorgt dafür, dass Kältekreise von geschultem Personal montiert werden
✕ Nachteile
- R32, R454B und R290 sind brennbar, daraus folgen Mindestraumflächen nach EN 378
- R410A-Bestandsanlagen werden in der Wartung teurer, weil das Phase-down die Menge verknappt
- Ohne Sachkundenachweis dürfen Sie weder nachfüllen noch den Kreis öffnen, Eigenleistung ist praktisch ausgeschlossen
- Lecksuche, Reparatur und Neubefüllung kosten bei einer Splitanlage meist 250 bis 600 Euro
- Die Ausstiegsstufen der F-Gase-Verordnung verkürzen die Marktverfügbarkeit einzelner Kältemittel schneller, als eine Anlage altert
Fazit
Kältemittel in der Klimaanlage: R32 ist heute die vernünftige Wahl
Für Splitanlagen im Wohnbereich ist R32 der beste verfügbare Kompromiss aus Klimawirkung, Verfügbarkeit und Handhabbarkeit: GWP 675 statt 2.088, kleinere Füllmenge, Reinstoff statt Gemisch. R410A ist regulatorisch am Ende, R290 spielt seine Stärken vor allem im Monoblock aus.
Notieren Sie beim Kauf Kältemittelart und Füllmenge vom Typenschild und rechnen Sie das CO2-Äquivalent einmal aus. Liegen Sie unter 5 Tonnen, ist keine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben, und Sie können sich auf das konzentrieren, was die Klimabilanz tatsächlich dominiert: eine saubere Montage ohne Leckagen und einen niedrigen Stromverbrauch im Betrieb.
Weiterführende Links und Quellen
- Split-Klimaanlage, Monoblock-Klimaanlage, Klimaanlage mit Quick Connect, Multisplit-Klimaanlage, Klimaanlage Außengerät, R290-Wärmepumpe
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Phase-down, Produktverbote, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung
- Verordnung (EU) 2015/2067, Mindestanforderungen an die Zertifizierung von Personen und Betrieben
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), deutsche Umsetzung der Sachkundepflicht
- EN 378, Kälteanlagen und Wärmepumpen, sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
- ISO 817, Kältemittel, Bezeichnungen und Sicherheitsgruppen
- Umweltbundesamt, Informationen zu fluorierten Treibhausgasen und Kältemittelalternativen
- Unsere Methodik, wie wir bewerten und worauf wir uns stützen
Häufige Fragen
Welches Kältemittel hat meine Klimaanlage?
Das steht auf dem Typenschild des Außengeräts, meist als Zeile „Refrigerant" oder „Kältemittel" mit Kurzzeichen und Füllmenge in Kilogramm. Geräte bis etwa Baujahr 2017 tragen fast immer R410A, neuere Splitgeräte überwiegend R32. Notieren Sie beide Angaben, denn erst Kältemittelart und Füllmenge zusammen ergeben das CO2-Äquivalent, das über Prüfpflichten entscheidet.
Ist R32 besser als R410A?
In der Klimawirkung eindeutig ja. R32 hat ein GWP von 675 gegenüber 2.088 bei R410A, und es braucht bei gleicher Kälteleistung etwa 20 bis 30 Prozent weniger Füllmenge. Beides zusammen senkt das CO2-Äquivalent einer typischen Anlage um rund 75 Prozent. Der Preis dafür: R32 ist schwer entflammbar (A2L), R410A war nicht brennbar (A1).
Was bedeutet GWP beim Kältemittel?
GWP steht für Global Warming Potential und gibt an, wie stark ein Kilogramm des Stoffs über 100 Jahre erwärmt, verglichen mit einem Kilogramm CO2. GWP 675 heißt: ein Kilogramm R32 wirkt wie 675 Kilogramm CO2. Die F-Gase-Verordnung rechnet mit den Werten des vierten IPCC-Sachstandsberichts, weshalb in Datenblättern gelegentlich abweichende neuere Zahlen auftauchen.
Ab wann ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
Ab einer Füllung von 5 Tonnen CO2-Äquivalent, bei hermetisch geschlossenen Systemen ab 10 Tonnen. Für R32 entspricht das etwa 7,4 Kilogramm Füllmenge, für R410A schon rund 2,4 Kilogramm. Wohnraum-Splitgeräte mit 0,7 bis 2 Kilogramm liegen darunter und sind nicht prüfpflichtig. Anlagen mit rein natürlichen Kältemitteln wie R290 fallen nicht unter die F-Gas-Prüfpflicht.
Darf ich Kältemittel selbst nachfüllen?
Nein. Für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln ist ein Sachkundenachweis nach Verordnung (EU) 2015/2067 vorgeschrieben, in Deutschland umgesetzt über die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Auch der Verkauf von F-Gasen ist auf zertifizierte Betriebe beschränkt. Hinzu kommt: Ein Kältekreis ist geschlossen, fehlendes Kältemittel bedeutet immer ein Leck, das zuerst repariert werden muss.
Was kostet das Nachfüllen von Kältemittel?
Für eine Wohnraum-Splitanlage liegen Lecksuche, Reparatur, Evakuieren und Neubefüllung meist im Bereich von 250 bis 600 Euro, bei aufwendiger Lecksuche auch darüber. Das reine Kältemittel macht davon den kleineren Teil aus. Prüfen Sie vorher, ob noch Gewährleistung besteht, denn ein Leck in den ersten Betriebsjahren deutet oft auf einen Montagefehler an den Bördelverbindungen hin.
Was heißt A2L bei einem Kältemittel?
A2L ist eine Sicherheitsgruppe nach ISO 817. Das A steht für geringe Toxizität, die 2L für schwere Entflammbarkeit mit niedriger Verbrennungsgeschwindigkeit von höchstens 10 Zentimetern pro Sekunde. R32 und R454B sind A2L. Praktisch bedeutet das: zündfähig nur in hoher Konzentration, daher gelten Mindestraumgrößen nach EN 378 in Abhängigkeit von der Füllmenge.
Ist R290 in einer Klimaanlage gefährlich?
R290 ist Propan und damit leicht entflammbar, Sicherheitsgruppe A3. Gefährlich wird es nur, wenn eine große Menge in einen kleinen Raum entweicht und dort eine Zündquelle findet. Deshalb begrenzen die Hersteller die Füllmenge bei Innenaufstellung typisch auf 150 bis 300 Gramm und schreiben Mindestraumflächen vor. Bei Monoblock-Wärmepumpen mit Außenaufstellung entfällt das Problem weitgehend.
Wird R32 auch verboten?
Für Split-Klimageräte kleiner Leistung ist ein weiterer Ausstieg absehbar. Die Neufassung der F-Gase-Verordnung EU 2024/573 senkt die zulässigen GWP-Grenzen für Splitgeräte bis 12 kW in mehreren Stufen ab, sodass R32 dort mittelfristig durch Kältemittel mit sehr niedrigem GWP ersetzt wird. Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und gewartet werden, betroffen ist das Inverkehrbringen neuer Geräte.
Wie entsorge ich eine alte Klimaanlage mit R410A?
Nicht selbst. Das Kältemittel muss vor der Verschrottung von einem zertifizierten Betrieb abgesaugt und einer Aufarbeitung oder Zerstörung zugeführt werden, das schreibt die F-Gase-Verordnung vor. Erst danach geht das Gerät als Elektroaltgerät nach ElektroG an den Wertstoffhof oder den Fachbetrieb. Ein einfaches Abklemmen der Leitungen wäre eine Ordnungswidrigkeit.